Lehrstellenhilfe im deutschsprachigen Raum

Lehrstellenhilfe in Deutschland
Lehrstellenhilfe in Deutschland – Image: Monkey Business Images|Shutterstock.com

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Im Unterschied zum umfassenderen Begriff der Bildung verfolgt die Berufsausbildung in Deutschland praktische Absichten. Ihre pädagogische Zielsetzung liegt weniger in der allgemeinen und persönlichen Entfaltung, als vielmehr in der standardisierten Vermittlung von anwendbaren Fertigkeiten, die zumeist der gewerblichen Berufsausübung dient.

Bei der dualen Berufsausbildung erfüllen insbesondere Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen (berufsbildende Schulen; Berufskollegs) diese Aufgaben nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium Ausbildungsordnungen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden. Das Berufsbildungsgesetz setzt als Voraussetzung für eine Ausbildung zu einem anerkannten Beruf keine Vorgaben für absolvierte Schulausbildungen oder sonstige Fortbildungen.

Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz umfasst ein Vorstellungsgespräch und zumeist auch einen Eignungstest. Für beides sollte der Bewerber sich vorbereiten, um möglichst seine Stärken herausstellen zu können. Zu der Vorbereitung gehört sicherlich auch, dass über Tagesgeschehen Auskunft gegeben werden kann. Teilweise kommen auch sogenannte Assessment-Center für die Bewerberauswahl zum Einsatz.

Die Ausbildungsdauer variiert je nach Ausbildungsberuf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die reguläre Ausbildungsdauer wird zum Beispiel für die Ausbildung zum Industriemechaniker oder Mechatroniker in der gültigen Ausbildungsordnung vom Gesetzgeber festgelegt, eine Verkürzung kann üblicherweise bei guten Leistungen beantragt und gewährt werden.

Eine andere Möglichkeit der Berufsausbildung gibt es an staatlichen berufsbildenden Schulen oder Kollegschulen, die vollzeitschulisch erfolgt. Die Auszubildenden machen in der Regel aber angeleitete Praktika (Praktikum) bzw. Anerkennungspraktika (Erzieher) von unterschiedlicher Länge (je nach Beruf und Bundesland) in sehr verschiedenen Institutionen oder Betrieben, je nach Beruf. Beispiele für solche Ausbildungen: elektrotechnischer Assistent, Erzieher und so weiter.

Häufig gibt es die Möglichkeit, diese Berufsausbildungen mit dem Zeugnis der Fachoberschulreife (FOR; mittlere Reife), Fachhochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zu koppeln. Die Möglichkeiten der Doppel-Qualifizierung werden vor allem in kaufmännischen, medientechnischen und sozialpädagogisch orientierten Ausbildungsgängen wahrgenommen.

Ein Element der Berufsausbildung sind Unterweisungen. So fordert § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes, dass die Versicherten ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Auslöser für eine Unterweisung sind z. B. Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich oder Veränderungen in den Arbeitsabläufen.

Einige Arbeitgeber nutzen die Vergabe von Ausbildungsplätzen, um die Arbeitskosten zu reduzieren.

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[lightweight-accordion title=“Aufbau einer Lehrausbildung in der Schweiz“ title_tag=“h2″]

Das duale Berufsbildungssystem der Schweiz

Der Begriff der Beruflichen Grundbildung („Lehre“) wird für eine Erstausbildung von zwei, drei oder vier Jahren benutzt. Der erfolgreiche Abschluss einer drei- oder vierjährigen Beruflichen Grundbildung führt zur Erlangung eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ), welches die vom Berufsbildungsamt (in Absprache mit dem jeweiligen Gewerbeverband) definierte fachliche Reife bestätigt. Zweijährige Berufliche Grundbildungen werden auch als Attestausbildung bezeichnet, womit nach erfolgreichem Abschluss das Eidgenössische Berufsattest (EBA) erlangt werden kann.

Eine berufliche Grundbildung ist in der Schweiz auf einem triadischen (= dreiteiligen) System aufgebaut, welches drei unterschiedliche Lernorte umfasst: Lehrbetrieb, Berufsfachschule und Überbetriebliche Kurse (ÜK). Das Ziel ist es, nebst dem Vermitteln fachspezifischer und allgemeinbildender Kenntnisse das in der Schule erworbene Wissen an das Praktische zu knüpfen. Die Überbetrieblichen Kurse haben zum Ziel, beides innerhalb eines bestimmten Themenschwerpunktes zu vermitteln. Der berufsspezifisch-praktische Teil und der schulisch-theoretische Teil finden mit wenigen Ausnahmen parallel zueinander statt, indem die Lernenden ein bis drei Tage (je nach Beruf, Lehrjahr und je nachdem, ob die BMS besucht wird) pro Woche eine Berufsfachschule besuchen und die restlichen Tage in ihrem Lehrbetrieb arbeiten. In einigen Berufen (z. B. Landwirt oder Geomatiker) findet der schulische Teil in Blockkursen statt.

Die Berufliche Grundbildung ist gekoppelt, was bedeutet, dass die Berufsfachschule nur mit der entsprechenden Lehrstelle besucht werden darf.

Der praktische Teil

Die Ausbildung im Lehrbetrieb hat zum Ziel, alle praktischen Fähigkeiten zu erlernen, die man später für die Ausübung des Berufs braucht. Für nahezu alle Berufe werden parallel zur Ausbildung Kurse von den entsprechenden Berufsverbänden durchgeführt (Überbetriebliche Kurse), deren Teilnahme obligatorisch ist. Nach erfolgter Grundausbildung arbeiten die Lernenden häufig in unterschiedlichen Abteilungen, um unterschiedliche Aspekte des Berufes kennenzulernen. Je nach Ausbildungsstand beginnen die Lernenden, die Aufgaben eines Angestellten zu übernehmen.

Ein Lehrlingslohn ist stark von der Branche abhängig und steigt mit jedem Jahr der Ausbildung an. Im ersten Jahr beträgt er einige hundert Franken, im letzten bis zu einem Viertel des Lohns eines ausgelernten Mitarbeiters. Die Löhne werden von den entsprechenden Branchen festgelegt und werden vom Amt für Berufsbildung des jeweiligen Kantons abgesegnet.

Die Berufsfachschule

Auszubildende besuchen während der ganzen Ausbildungszeit an ein bis drei Tagen die Woche eine Berufsfachschule. Die Fächer unterscheiden sich stark nach Beruf. In technischen Berufen wird meist ein halber Tag für Allgemeinbildung (ABU, Sprachen, Sport) verwendet und der Rest für fachspezifische Fächer. Da in kaufmännischen Berufen auf die Erlernung von Sprachen ein höherer Wert gelegt wird, entfällt für KV-Lernende der Allgemeinbildende Unterricht (ABU).

Qualifizierende Schlussprüfung

Am Ende einer beruflichen Grundbildung werden praktische und theoretische Fähigkeiten in einer qualifizierenden Schlussprüfung (ehemals LAP = Lehrabschlussprüfung) getestet. Wer diese besteht, erhält bei einer anerkannten Lehre das Eidgenössische Berufsattest (zweijährige berufliche Grundbildungen) bzw. das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (drei- und vierjährige berufliche Grundbildungen).

Angelehnt an das modulare Bologna-System der Hochschulen, finden bei vielen Ausbildungen Teilabschlussprüfungen bereits nach zwei Jahren statt.
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Reference *11082021-2

 



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